Zoll findet verbotenes Wärmebildzielgerät in rumänischem Transporter auf der A44

Klaus-Günter Sölzer
Klaus-Günter Sölzer
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Ein Computerbildschirm mit einer Nachricht, die in fetter, schwarzer Schrift mit einem weißen Rand und einem Logo der niederländischen Nationalpolizei mit einem Schild mit blauem Hintergrund und einem weißen Stern in der Mitte angezeigt wird.Klaus-Günter Sölzer

Zoll findet verbotenes Wärmebildzielgerät in rumänischem Transporter auf der A44

Zollbeamte haben auf der Autobahn A44 bei einer Routinekontrolle ein verbotenes Wärmebildzielgerät für Gewehre entdeckt. Das Gerät, das in einem auf Rumänien zugelassenen Transporter versteckt war, gilt nach deutschem Recht als Waffe. Zwei Männer, die von Großbritannien nach Rumänien unterwegs waren, müssen sich nun wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Waffenrecht strafrechtlich verantworten.

Die Entdeckung gelang, als die Beamten einen von einem rumänischen Fahrzeug gezogenen Anhänger kontrollierten. Im Inneren fanden sie ein Wärmebildzielgerät mit integrierter Montageschiene, das sich für Schusswaffen eignet. Solche Geräte sind nach dem deutschen Waffengesetz verboten.

Der 45-jährige Fahrer gab an, für eine rumänische Transportfirma zu arbeiten. Seine Aufgabe sei es gewesen, Pakete und einen gebrauchten BMW X6 – vom Zoll auf 4.000 Euro geschätzt – von Großbritannien nach Rumänien zu bringen. Weder er noch sein Beifahrer konnten jedoch Zollerklärungen, Importepapiere oder Nachweise über die Entrichtung von Einfuhrabgaben für die Waren oder das Fahrzeug vorlegen.

Die Behörden beschlagnahmten das Zielgerät und setzten die Männer fest, bis sie die ausstehenden Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 3.250 Euro beglichen hatten. Zudem mussten sie eine gerichtlich angeordnete Kaution von 4.000 Euro hinterlegen, bevor sie ihre Reise fortsetzen durften. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat inzwischen den Zoll mit weiteren Ermittlungen beauftragt.

In den vergangenen fünf Jahren gab es auf der A44 keine bekannten Schmuggelfälle mit undeklarierten Waffen oder Sonderfahrzeugen. Typische Schmuggelrouten in Deutschland betreffen vor allem Drogen, Migranten und Luxusgüter – allerdings auf anderen Strecken.

Den beiden Reisenden drohen nun juristische Konsequenzen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Waffenrecht. Die Zollbehörden prüfen den Fall weiter; das beschlagnahmte Zielgerät bleibt vorerst in ihrem Besitz. Die Ermittlungen sollen klären, ob zusätzliche Anklagepunkte hinzukommen.

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