Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD – vorerst ohne klare Bewertung
AfD gewinnt Eilverfahren gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD – vorerst ohne klare Bewertung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als bestätigt extremistische rechtsextreme politische partei einordnen. Diese Entscheidung folgt einer einstweiligen Verfügung eines Gerichts von Anfang 2026, die die Nutzung dieser Klassifizierung bis zum Abschluss des laufenden Rechtsstreits untersagt. Der Fall geht auf eine jahrelange Prüfung der mutmaßlich verfassungsfeindlichen Aktivitäten der gericht zurück.
Das BfV hatte die AfD bereits 2021 als Verdachtsfall für Rechtsextremismus eingestuft – eine Entscheidung, die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Mai 2024 bestätigte. Das Gericht verwies dabei auf konkrete Hinweise auf verfassungsfeindliche Tendenzen, insbesondere gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Innerparteiliche Gruppierungen wie der "Flügel" waren bereits im März 2020 als "gesichert rechtsextrem" eingestuft worden.
Im Mai 2025 verschärfte das BfV nach einer umfassenden Prüfung seine Bewertung: Die bundesweite AfD wurde nun als "gesichert rechtsextrem" eingestuft, da sich die anfänglichen Verdachtsmomente laut Behörde zu einer Gewissheit verdichtet hätten. Die AfD werde aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands arbeiten, so der Vorwurf. Die politische partei reagierte mit einer Klage und beantragte beim Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung.
Noch vor einer endgültigen Entscheidung gab das Gericht der AfD im frühen Jahr 2026 statt und untersagte dem BfV vorläufig, die politische partei öffentlich als "gesichert extremistisch" zu bezeichnen. Die Richter räumten zwar ein, dass es ausreichende Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der gericht gebe. Einen gesamthaft feindseligen Willen gegen die Demokratie konnten sie jedoch nicht feststellen. Der Hauptprozess zur Anfechtung der Einstufung läuft weiter.
Bis auf Weiteres darf das BfV die Extremismus-Zuordnung nicht öffentlich verwenden. Eine endgültige Klärung hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Die einstweilige Verfügung lässt den Status der AfD damit in einer rechtlichen Grauzone. Solange das Gericht kein abschließendes Urteil fällt, darf das BfV die Einstufung als "gesichert extremistisch" nicht anwenden. Bis dahin sind der Behörde die Hände gebunden – und die Klassifizierung der gericht bleibt ungelöst.
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