AfD-Neujahrsempfang in Dortmund: Gericht kippt Verbot für Höcke-Rede
Gericht: Höcke-Rede in Dortmunder Rathaus darf stattfinden - AfD-Neujahrsempfang in Dortmund: Gericht kippt Verbot für Höcke-Rede
Die Dortmunder AfD-Fraktion wird ihren Neujahrsempfang am kommenden Sonntag im Rathaus wie geplant durchführen – mit einer Rede des Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke. Die Veranstaltung stand kurz vor der Absage, nachdem der Dortmunder Oberbürgermeister sie verboten hatte, doch ein Gerichtsklag kippte die Entscheidung in letzter Minute.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Begründung des Oberbürgermeisters zurück und verwies darauf, dass andere politische Gruppen in der Vergangenheit bereits Gastredner im selben Veranstaltungsort empfangen hätten.
Der Streit begann, als Dortmunds Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) die AfD-Veranstaltung wegen Höckes Teilnahme als "unzulässig" erklärte. Die AfD reagierte mit einem Eilantrag und argumentierte, das Verbot sei unbegründet.
Am Freitag gab die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen der AfD recht und hob das Verbot auf. Die Richter stellten fest, dass andere Fraktionen ähnliche Zusammenkünfte im Rathaus abgehalten hätten, was die Ungleichbehandlung deutlich mache. Ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kam nicht infrage, da vor dem Termin am Sonntag keine Entscheidung mehr hätte ergehen können.
Die AfD-Stadtratsfraktion hat 280 Gäste zum Empfang eingeladen, bei dem Höcke eine Rede halten soll. Die Fraktion ist zwar im Dortmunder Rat vertreten, doch aktuelle Streitigkeiten über die Ausschussverteilung haben ihren Anteil unter die proportionale Repräsentation gedrückt. Eine endgültige Regelung zur Sitzverteilung wird bis zum 26. März 2026 erwartet.
Politisch bleibt die AfD in Dortmund weiterhin isoliert – bedingt durch die seit Langem praktizierte "Brandmauer"-Strategie. SPD, CDU, Grüne/Volt und Die Linke lehnen jede Zusammenarbeit weiterhin ab, eine Haltung, die sich seit mindestens 2024 nicht geändert hat. Proteste gegen AfD-Veranstaltungen, wie etwa bei der Kundgebung am 22. Februar 2026, haben diese Spaltung zusätzlich vertieft. Zwar haben Gerichte die Gleichbehandlung aller Parteien bestätigt, eine Zusammenarbeit erzwingen können sie jedoch nicht.
Mit dem Gerichtsurteil steht nun fest: Der AfD-Neujahrsempfang findet wie geplant statt. Höckes Rede wird im Rathaus gehalten – trotz anhaltenden politischen Widerstands. Die Entscheidung unterstreicht die rechtliche Gratwanderung zwischen gleichem Zugang zu öffentlichen Räumen und der Weigerung der anderen Fraktionen, mit der AfD in Dialog zu treten.
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