Rechtsextreme Combat 18: Verfahren gegen mutmaßliche Anführer vorläufig eingestellt
Prozess gegen rechtsextremistische Gruppe Combat 18 in Dortmund vorerst ausgesetzt - Rechtsextreme Combat 18: Verfahren gegen mutmaßliche Anführer vorläufig eingestellt
Ein deutsches Gericht hat das Verfahren gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen rechtsextremen Gruppe Combat 18 Deutschland vorläufig eingestellt. Das Landgericht Dortmund setzte das Verfahren unter der Auflage aus, dass jeder der Angeklagten bis Mitte August 500 Euro an eine Kinderhilfsorganisation zahlt. Werden die Zahlungen geleistet, fallen die Anklagepunkte endgültig weg.
Die vier Männer waren im April 2022 während einer bundesweiten Razzia gegen neonazistische Netzwerke festgenommen worden. Bei der Aktion wurden insgesamt 17 mutmaßliche Mitglieder in Gewahrsam genommen; Teile der Struktur von Combat 18 wurden dabei zerschlagen. Die Bundesanwaltschaft warf den Angeklagten später vor, die Gruppe mindestens bis zum Frühjahr 2022 aufrechterhalten zu haben.
Das deutsche Bundesinnenministerium hatte Combat 18 Deutschland bereits 2020 verboten, da die Organisation den Nationalsozialismus propagierte und die verfassungsmäßige Ordnung untergrub. Den Ermittlungen zufolge übernahm einer der Angeklagten die Führung und organisierte mindestens 14 geheime Treffen. Zwei weitere sollen bei diesen Zusammenkünften Aufnahmerituale arrangiert haben.
Dem vierten Angeklagten wurde vorgeworfen, rechtsextreme Rockkonzerte veranstaltet und Merchandise-Artikel mit Symbolen der Gruppe verkauft zu haben. Das Gericht begründete die Aussetzung des Verfahrens mit der langen Prozessdauer und der Wahrscheinlichkeit, dass im Falle einer Verurteilung lediglich Geldstrafen – und keine Haftstrafen – verhängt worden wären.
Falls die Angeklagten die Zahlungsfrist einhalten, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die vorläufige Einstellung folgt auf eine zweijährige Ermittlung zu den Aktivitäten von Combat 18. Gegen die übrigen 13 Festgenommenen von 2022 kündigten die Behörden bisher keine weiteren Schritte an.
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