Aktivisten klagen Amprion an: Verstoß gegen Artenschutz bei Kreuzkröten in Osterath
Aktivisten klagen Amprion an: Verstoß gegen Artenschutz bei Kreuzkröten in Osterath
Die Aktionsgruppe Meerbusch für Tierrechte und Naturschutz hat schwere Vorwürfe gegen die Bauarbeiten des Übertragungsnetzbetreibers Amprion im südlichen Osterath erhoben. Seit 2023 überprüft die Initiative, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten – insbesondere für die Kreuzkröte – ordnungsgemäß umgesetzt werden. Ihre Untersuchungen deuten auf wiederholte Verstöße hin, weshalb nun rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Die Ermittlungen der Gruppe begannen Mitte 2023 mit einer Fokussierung auf den Amphibien- und Reptilienschutzzaun um die Baustelle. Obwohl Amprion behauptet, der Zaun sei bis zum 31. März 2023 vollständig errichtet worden, dokumentierten die Aktivist:innen zwischen Ende Juni 2023 und November 2025 Lücken und mangelhafte Installationen. Zudem blieben Zugangstore häufig über Nacht offen, sodass Amphibien in gefährliche Bereiche gelangen konnten.
Weitere Probleme gab es beim Lebensraum der Kreuzkröte: Auf dem von Amprion vorgesehenen Ausgleichsgebiet wurden keine neuen Mulden oder Hohlformen angelegt, um die zerstörten Laichgewässer zu ersetzen. Die Behörden bestätigten, dass für das Gebiet "Im Siep" – ein wichtiger Standort für die streng geschützte Art – keine Renaturierungsmaßnahmen geplant sind. Zwar wurden in der Nähe drei temporäre Tümpel als Ersatzlaichgewässer für den Kammmolch eingerichtet, doch diese kompensieren nicht den Verlust des Krötenhabitats.
Die Überprüfung der Einhaltung der Auflagen gestaltete sich schwierig, nachdem die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ein stark geschwärztes Dokument vorlegte: Von acht Seiten waren siebenhalb unleserlich gemacht – inklusive aller Fotos. Ein Abgleich mit den eigenen Beweisen der Gruppe war damit unmöglich. Aufgrund der mangelnden Transparenz und ausbleibenden Reaktionen von Amprion sowie der UNB haben die Aktivist:innen nun eine auf Umweltrecht spezialisierte Anwältin beauftragt. Ein förmlicher Antrag soll die Verantwortlichen für die mutmaßlichen Verstöße gegen den Artenschutz zur Rechenschaft ziehen.
Die Kreuzkröte zählt zu den am stärksten gefährdeten Amphibien Mitteleuropas, ihr Schutz erfordert strenge Auflagen. Da weder die Wiederherstellung der verlorenen Laichgewässer geplant ist noch die Streitigkeiten um die Zaunmängel beigelegt sind, wird der Rechtsstreit der Meerbuscher Gruppe entscheiden, ob weitere Konsequenzen folgen. Das Ergebnis könnte auch prägen, wie künftig Bauprojekte den Spannungsbogen zwischen Entwicklung und Artenschutz austarieren.
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