Bundesländer setzen auf kommunale Beteiligungsmodelle bei Windkraftanlagen – sonst drohen Strafen
Norbert ThiesBundesländer setzen auf kommunale Beteiligungsmodelle bei Windkraftanlagen – sonst drohen Strafen
Immer mehr deutsche Bundesländer führen eigene kommunale Beteiligungsgesetze für Erneuerbare-Energien-Projekte ein. Diese Vorschriften verpflichten Betreiber, Zahlungen an lokale Gemeinden basierend auf dem erzeugten Strom zu leisten. Nordrhein-Westfalen gehörte zu den ersten Ländern, die solche Regelungen einführten – inklusive Strafen bei Nichteinhaltung.
Das nordrhein-westfälische Gesetz betrifft vor allem Windenergieanlagen, nicht jedoch Photovoltaik-Projekte. Betreiber, die die Beteiligungsauflagen nicht erfüllen, müssen mit Bußgeldern von 0,8 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Eine ähnliche Gebühr fällt an, wenn keine Einigung mit der Kommune zustande kommt und auch keine Ersatzbeteiligung erfolgt.
Viele Bundesländer orientieren sich bei ihren Gesetzen an Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dieser legt die Zahlungsgrundlage auf bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde fest – eine freiwillige Abgabe. Die Software „opti.node“ des Unternehmens Node Energy verwaltet diese Regelungen bereits für rund 2.800 Anlagen.
CEO Matthias Karger warnt vor Risiken wie verzögerten Erstattungen und Liquiditätsengpässen durch fehlerhafte Anträge. Betreiber können die Zahlungen an die Gemeinden vom Netzbetreiber zurückfordern, sofern das Modell den EEG-Vorgaben folgt.
Die neuen Gesetze schaffen für Betreiber eine finanzielle Verpflichtung, bei Nichtteilnahme drohen Sanktionen. Lösungen wie „opti.node“ unterstützen bei der Einhaltung der Vorschriften. Erstattungsmöglichkeiten gibt es, doch sie setzen eine strikte Orientierung an den EEG-basierten Vorgaben voraus.






