15 May 2026, 10:32

Zoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt über eine halbe Million Euro undeklariertes Bargeld

Gruppe von Polizeibeamten vor einem großen Gebäude mit Fenstern, Säulen und Bögen, mit Fahrzeugen auf der Straße und einer Person mit einer Kamera links.

Zoll am Flughafen Dortmund beschlagnahmt über eine halbe Million Euro undeklariertes Bargeld

Zollbeamte am Flughafen Dortmund deckten bei dreitägiger Kontrolle über eine halbe Million Euro undeklariertes Bargeld auf

Im September führten Zollbeamte am Flughafen Dortmund eine dreitägige Sonderkontrolle durch, um unerlaubte Bargeldbewegungen zu unterbinden. Dabei wurden mehr als eine halbe Million Euro in bar sichergestellt. In mehreren Fällen kam es zu Verwarnungen und Einleitungen von Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Die Spezialeinheit für Reiseverkehrskontrollen überprüfte im Rahmen der Aktion 1.892 Reisende sowie 675 Gepäckstücke. Unterstützt wurde die Maßnahme von Teams der Zollstellen Düsseldorf und Köln sowie einem Zollhundeführer.

Insgesamt wurden 532.022 Euro in bar entdeckt. Fünfzehn Reisende hatten Beträge von über 10.000 Euro nicht deklariert, was zu sechs Verwarnungen und neun Ordnungswidrigkeitsverfahren führte. In fünf separaten Vorfällen beschlagnahmten die Beamten zudem 46.700 Euro.

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In zwei Fällen wurden Ermittlungen wegen des Verdachts eingeleitet, Bargeld auf Umwegen nach Russland ausführen zu wollen. Hier wurden 17.200 Euro als Beweismittel sichergestellt. Daten aus weiteren Fällen wurden an die Steuerbehörden und Sozialleistungsstellen zur weiteren Prüfung übergeben.

Nach deutschem Recht müssen Bargeldbeträge von mehr als 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise auf Anfrage deklariert werden. Bei Reisen in Staaten außerhalb der EU ist eine schriftliche Zollerklärung sogar verpflichtend. Die Behörden raten Reisenden, Nachweise über Herkunft und Verwendungszweck des Geldes mitzuführen, um den Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu vermeiden.

Die Aktion unterstreicht die konsequente Durchsetzung der Bargeldmeldepflicht an deutschen Grenzen. Wer große Summen ohne ordnungsgemäße Unterlagen mitführt, riskiert Beschlagnahmungen, Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen. Die Zollbehörden überwachen die Geldströme weiterhin genau, um Finanzkriminalität zu verhindern.

Quelle