19 March 2026, 18:30

Windpark bei Meschede: Gericht weist Klage von Drachenfliegern ab

Ein Drachenflieger mit ausgebreiteten Flügeln, der über ein Feld mit hohem Gras fliegt.

Drachenflieger-Gleiter scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark bei Meschede: Gericht weist Klage von Drachenfliegern ab

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies die Klage ab und urteilte, dass das Projekt mit sechs Windkraftanlagen keine erhebliche Gefahr für den Vereinsbetrieb darstellt. Die Entscheidung ebnet den Weg für den Bau in einer ausgewiesenen Windenergiezone bei Meschede.

Der Verein mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um das Vorhaben zu stoppen, da es seiner Meinung nach Piloten gefährde und die Flugmöglichkeiten stark beeinträchtige.

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Das Gericht wies diese Bedenken zurück und stellte fest, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin sicher möglich seien. Zudem verwies es darauf, dass Starts bereits jetzt bei Windstärken über 30 km/h untersagt seien – unabhängig vom Windpark. Die Richter sahen keine Belege dafür, dass Turbulenzen bei höheren Geschwindigkeiten ein erhebliches Risiko darstellen würden.

In seiner Begründung bestätigte das Gericht, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Die Lage des Windparks in einer ausgewiesenen Energiezone, wie im Regionalplan festgelegt, stütze zudem die Entscheidung für den Bau.

Mit der Abweisung der Klage ist der Weg frei für die Errichtung der sechs Windkraftanlagen bei Meschede. Die Flugaktivitäten des Vereins bleiben den bestehenden Windgeschwindigkeitsbegrenzungen unterworfen. Das Urteil bestätigt, dass keine zusätzlichen Sicherheitsrisiken nachgewiesen wurden.

Quelle