Verbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Ingetraut AustermühleVerbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 in einem Passagiergepäck einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz sind solche Gegenstände ohne BKA-Genehmigung illegal.
Der Elektroschocker befand sich im aufgegebenen Gepäck eines 42-jährigen Marokkaners, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete. Der Mann gab an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeitet.
Die Polizei beschlagnahmte den Elektroschocker umgehend und leitete ein Strafverfahren gegen den Passagier nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes ein. Nach den Ermittlungen durfte der Mann seine Reise mit demselben Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde eingezogen und Anklage erhoben. Der Passagier konnte seine Reise wie geplant antreten. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Waffenvorschriften an deutschen Flughäfen.






