30 June 2026, 12:26

Rheinbrücke Leverkusen: NRW kündigt Vertrag mit Porr nach Stahlmängeln aus China

Schwach verteidigte Kündigung des Rheinbrückenvertrags

Rheinbrücke Leverkusen: NRW kündigt Vertrag mit Porr nach Stahlmängeln aus China

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst hat die Entscheidung des Landes verteidigt, den Vertrag mit dem Baukonzern Porr für die neue Rheinbrücke in Leverkusen zu beenden. Der Schritt erfolgte, nachdem bei in China hergestellten Stahlteilen schwere Mängel festgestellt worden waren. Das Projekt umfasst zwei parallele Brücken, von denen eine bereits in Betrieb ist, während die zweite noch im Bau befindlich ist.

Wüst erklärte, die landeseigene Verkehrsbehörde habe externe Gutachter mit der Überwachung der Stahlproduktion in China beauftragt. Er räumte jedoch ein, dass die Kontrollen nur begrenzt wirksam gewesen seien. Der Vertrag war vor sechs Jahren aufgrund systematischer Probleme und gravierender Qualitätsmängel bei den chinesischen Stahlkomponenten gekündigt worden.

Die Bundesregierung verklagt Porr nun auf Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro wegen des gekündigten Auftrags. Porr weist die Vorwürfe zurück und hat eine Gegenklage über mehr als 200 Millionen Euro eingereicht – unter anderem für erbrachte, aber nicht bezahlte Leistungen. Der Rechtsstreit läuft derzeit vor dem Landgericht Köln; die möglichen Gesamtkosten, inklusive Zinsen, könnten laut dem FDP-Politiker Christof Rasche bis zu einer Milliarde Euro betragen.

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer betonte, dass etwaige finanzielle Folgen eines Urteils das Land nicht belasten würden. Er verwies darauf, dass die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bundes falle. Die Bauarbeiten an der Brücke gehen indes weiter: Aktuell wird der Stahlbau montiert, die Installation der Pylone ist für September 2026 geplant. Die Fertigstellung des gesamten Projekts ist für Mitte 2028 vorgesehen.

Der Streit bleibt vorerst ungelöst, während beide Seiten ihre Positionen vor Gericht vertreten. Der Zeitplan für das Projekt bleibt jedoch unverändert, und die entscheidenden Bauarbeiten schreiten wie geplant voran. Sollte das Gericht zugunsten von Porr entscheiden, hätte dies laut Krischer keine Auswirkungen auf die Finanzen Nordrhein-Westfalens.

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