17 June 2026, 17:09

Polizei räumt SPD-Besetzung in Köln und blockiert Rheinmetall-Proteste in Bonn

POL-K: 250829-4-K Polizei Köln beendet Besetzung der SPD-Zentrale - Blockade vor dem Werkstor von Deutz AG aufgelöst

Polizei räumt SPD-Besetzung in Köln und blockiert Rheinmetall-Proteste in Bonn

Polizei in Köln und Bonn geht gegen mehrere Proteste vor

Am Freitagmorgen hatten die Behörden in Köln und Bonn mit mehreren Demonstrationen zu tun. In Köln räumte die Polizei eine Besetzung in den örtlichen SPD-Parteibüros. Gleichzeitig versammelte sich eine Gruppe vor dem Rüstungskonzern Rheinmetall AG in Bonn und hielt antimilitaristische Transparente hoch.

Gegen 10 Uhr drangen etwa 20 Aktivisten gewaltsam in die SPD-Geschäftsstelle in der Kölner Magnusstraße ein. Sie besetzten das Foyer, setzten sich auf den Boden und weigerten sich, den Ort zu verlassen. Drei Personen leisteten Widerstand und wurden vorläufig festgenommen. Später löste die Polizei die Versammlung auf und hob eine Straßensperre auf der Dillenburger Straße auf. Die SPD erstattete Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs; zudem wurden Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Versammlungsrecht eingeleitet.

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Bereits um 10:40 Uhr war die Polizei zum Industriegelände der Deutz AG in der Dillenburger Straße im Stadtteil Kalk gerufen worden. Mehr als 200 Menschen blockierten dort den Zugang und versuchten, auf das Gelände zu gelangen. Beamte der Bereitschaftspolizei nahmen die Personalien der Demonstranten auf, entfernten sie vom Ort des Geschehens und leiteten strafrechtliche Verfahren ein.

Gegen 13:50 Uhr meldete Rheinmetall AG eine weitere Gruppe von 30 bis 40 teilweise vermummtem Personen vor ihrer Niederlassung an der Pützchens Chaussee in Bonn-Beuel. Die Aktivisten trugen Transparente mit antimilitaristischen Parolen.

Die Proteste führten zu Festnahmen, Strafverfahren und weiteren Ermittlungen. Bis zum Abend stellte die Polizei an allen Einsatzorten die Ordnung wieder her. Die Strafanzeige der SPD und die laufenden Untersuchungen werden über das weitere juristische Vorgehen entscheiden.

Quelle