Köln und Düsseldorf fordern legale Abgabe harter Drogen – ein radikaler Schritt gegen Kriminalität
Raymund LindauKöln und Düsseldorf fordern legale Abgabe harter Drogen – ein radikaler Schritt gegen Kriminalität
Die Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf setzen sich für die Legalisierung des kleinteiligen Handels mit harten Drogen in ihren Städten ein. Torsten Burmester und Stephan Keller haben beim Justizminister von Nordrhein-Westfalen eine rechtliche Prüfung des Vorhabens beantragt. Sie argumentieren, dass dieser Schritt die Kriminalität verringern und die wachsenden Probleme im Zusammenhang mit Drogensucht angehen könnte.
In Köln hat sich der Bereich um den Neumarkt zu einem zentralen Treffpunkt für Drogenabhängige entwickelt. Torsten Burmester verwies auf das immense Leid der Konsumenten sowie die Belastungen für Anwohner und Geschäftsleute. Die Situation sei zunehmend unkontrollierbar, so der Oberbürgermeister.
In Düsseldorf schlägt Stephan Keller speziell ausgewiesene Räumlichkeiten für den Mikrohandel mit harten Drogen unter medizinischer Aufsicht vor. Dadurch könnten schwerstabhängige Nutzer kleine Mengen sicher kaufen und verkaufen, so seine Überzeugung. Keller wies zudem auf den Anstieg von Crack als der am häufigsten konsumierten illegalen Droge in deutschen Großstädten hin – noch vor Heroin.
Beide Oberbürgermeister haben sich in einem Schreiben an Benjamin Limbach, den Justizminister des Landes, gewandt, um Rechtssicherheit für solche Maßnahmen zu erlangen. Sie fordern klare und juristisch abgesicherte Leitlinien für Mitarbeiter in Drogenhilfeeinrichtungen. Keller betont, dass eine Legalisierung des kleinteiligen Handels Delikte wie aggressives Betteln, Diebstahl und Prostitution reduzieren könnte, die oft mit Crackabhängigkeit einhergehen.
Ziel des Vorhabens ist es, kontrollierte Umfelder für Drogenkonsumenten zu schaffen und gleichzeitig den Druck auf betroffene Stadtteile zu verringern. Die Oberbürgermeister hoffen, dass rechtliche Klarheit die Sicherheit erhöht und die Kriminalität zurückdrängt. Nun liegt der Ball beim Justizminister, der über die Anfrage entscheiden muss.






