Gericht gibt Edeka Recht im Streit um längere Zahlungsfristen für Milchprodukte
Norbert ThiesGericht gibt Edeka Recht im Streit um längere Zahlungsfristen für Milchprodukte
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Streit über Zahlungsbedingungen zwischen dem Handelskonzern Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods zugunsten von Edeka entschieden. Damit hob das Gericht eine Untersagungsverfügung des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom Oktober 2024 auf. Die Richter urteilten, dass Edeka für bestimmte Milchprodukte rechtmäßig Zahlungsfristen vereinbaren darf, die über die im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) festgelegte 30-Tage-Grenze hinausgehen.
Edeka hatte mit Arla Foods für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte, die in den Jahren 2021, 2022 und 2024 geliefert wurden, Zahlungsziele von über 49 Tagen ausgehandelt. Das BLE hatte argumentiert, diese Vereinbarungen verstießen gegen das AgrarOLkG, das für Agrar- und Lebensmittelprodukte eine 30-tägige Zahlungsfrist vorschreibt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Edeka-Kaufleute fälschlicherweise der Edeka-Gruppe zurechnete. Dadurch sei der Umsatz des Unternehmens überschätzt worden – und die 30-Tage-Frist daher in diesem Fall nicht anwendbar.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und betonte, es bestätige, dass Lebensmitteleinzelhändler in ihren Geschäften mit Vertragspartnern rechtmäßig handelten. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte das BLE scharf: Die Behörde überschreite bei ihren Durchsetzungsmaßnahmen wiederholt rechtliche Grenzen und solle künftig mehr Zurückhaltung üben. Zudem verwies er darauf, dass das AgrarOLkG bereits strengere Regelungen als die EU-Vorgaben vorsehe – mit Wettbewerbsnachteilen und Effizienzverlusten, die letztlich die Verbraucher belasteten.
Es ist bereits das zweite Mal, dass ein Gericht eine der fünf BLE-Entscheidungen auf Basis des Lieferkettengesetzes kippt. Als letzte rechtliche Option bleibt der Behörde nun nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Mit dem Urteil darf Edeka seine Zahlungsmodalitäten mit Arla Foods fortsetzen. Der Fall unterstreicht jedoch die anhaltenden Spannungen zwischen Handel und BLE bei der Auslegung und Durchsetzung des AgrarOLkG. Die Entscheidung könnte Präzedenzwirkung für künftige Streitfälle nach diesem Gesetz entfalten.






