Festnahme von fünf ausländischen Arbeitern in Gladbeck wegen fehlender Aufenthaltstitel
Ingetraut AustermühleFestnahme von fünf ausländischen Arbeitern in Gladbeck wegen fehlender Aufenthaltstitel
Fünf ausländische Arbeitskräfte wurden in Gladbeck festgenommen, nachdem sie keine gültigen Einreisedokumente für Deutschland vorlegen konnten. Bei den Männern handelt es sich um vier usbekische und einen turkmenischen Staatsbürger, die am 22. Oktober 2025 von Zoll- und Ausländerbehörden kontrolliert wurden.
Die Gruppe konnte lediglich usbekische und turkmenische Pässe sowie polnische Aufenthaltstitel vorweisen. Nach deutschem Recht benötigen Staatsangehörige beider Länder jedoch ein Visum oder einen nationalen Aufenthaltstitel, um sich legal in Deutschland aufhalten oder arbeiten zu dürfen.
Die Kontrolle erfolgte während Glasfaserinstallationsarbeiten in Gladbeck. Die gemeinsame Überprüfung wurde von der Zollbehörde Dortmund und dem Ausländeramt Gladbeck durchgeführt.
Bei der Befragung konnte keiner der fünf Männer das erforderliche deutsche Visum oder einen Aufenthaltstitel vorlegen. Einer der Usbeken war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland auffällig geworden.
Die Zollbeamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt ein und nahmen die Arbeiter vorläufig fest. Später wurden sie an die Ausländerbehörde übergeben, die nun über ihr weiteres Schicksal in Deutschland entscheiden wird.
Der Arbeitgeber der Männer hat seinen Sitz in Polen. Die Behörden prüfen noch, ob die Entsendung der Arbeiter gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder andere arbeitsrechtliche Vorschriften verstößt. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Die fünf Männer bleiben vorerst in der Prüfung durch die Ausländerbehörden. Gegen ihren Arbeitgeber laufen weitere Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Eine endgültige Entscheidung über ihren rechtlichen Status in Deutschland steht noch aus.






