Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Gehaltsirrtümer
Ingetraut AustermühleDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Gehaltsirrtümer
Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungen erhalten hatte. Die Zahlungen liefen weiter, obwohl sie ihre kommissarische Amtsleitung bereits aufgegeben hatte. Erst als sich die Überzahlungen auf rund 31.300 Euro summiert hatten, entdeckten die Behörden den Fehler.
Die Pädagogin behauptete, sie habe geglaubt, es handele sich um rückständige Gehaltsnachzahlungen, die ihr zustünden. Als Beamtin war sie jedoch gesetzlich verpflichtet, die falschen Zahlungen zu melden. Stattdessen blieben die Überweisungen jahrelang unbemerkt – selbst die zuständige Besoldungsstelle des Landes konnte die Panne nicht erklären.
Ein Gericht verurteilte sie später wegen Unterlassens der Aufklärung über die unrechtmäßigen Zahlungen als Betrug. Das Urteil führte zu einer Strafe von über 11.000 Euro. Seitdem begleichen sie die zu Unrecht erhaltenen Beträge in monatlichen Raten von 500 Euro.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Lücken in der Gehaltskontrolle, da es keine klaren Durchschnittswerte gibt, wie lange solche Fehler in deutschen Schulen unentdeckt bleiben. Zwar erlauben allgemeine Arbeitsgesetze, dass Zahlungen während ungelöster Streitfälle weiterlaufen, doch hier wurde ein bekannter Fehler nicht korrigiert.
Die Lehrerin muss nun nicht nur die volle Summe von 31.300 Euro zurückzahlen, sondern auch die Strafe begleichen. Der Vorfall wirft Fragen zur Aufsicht in den Besoldungssystemen des öffentlichen Dienstes auf. Noch ist unklar, wie ähnliche Fälle künftig verhindert werden sollen.






