Bielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug bei ETA-Reiseantrag für Großbritannien
Klaus-Günter SölzerBielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug bei ETA-Reiseantrag für Großbritannien
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website, als es einen Reiseantrag für Großbritannien stellte. Die beiden erstatteten am 13. März 2026 Anzeige bei der Polizei, nachdem sie verdächtige Abbuchungen bemerkt hatten. Die Betrüger hatten es auf Reisende abgesehen, die eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) für das Vereinigte Königreich benötigen.
Das Paar hatte im Internet nach einer Möglichkeit gesucht, die ETA zu beantragen, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend ist. Auf einer Website, die sie für offiziell hielten, gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Bei der Zahlungsabwicklung belief sich der Gesamtbetrag auf etwa 240 Euro – deutlich mehr als die tatsächliche Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der hohen Kosten verweigerten sie die Transaktion. Ihre Bank sperrte daraufhin die Karte, um Betrug zu verhindern. Der offizielle ETA-Antrag muss ausschließlich über die Website der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta gestellt werden.
Deutsche Behörden haben vor gefälschten ETA-Anbietern in Städten wie Bielefeld, Recklinghausen und Leverkusen gewarnt. Auch die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man betrügerische Websites erkennt.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrug vereiteln, bevor Geld verloren ging. Die Polizei rät Reisenden weiterhin dringend, für ETA-Anträge ausschließlich das offizielle Portal der britischen Regierung zu nutzen. Gefälschte Websites imitieren oft echte Dienstleistungen, verlangen jedoch überhöhte Gebühren oder stehlen persönliche Daten.






