Vueling muss kostenloses Handgepäck erweitern – Gericht gibt Verbrauchern recht
Ingetraut AustermühleVueling muss kostenloses Handgepäck erweitern – Gericht gibt Verbrauchern recht
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Vueling Passagieren mehr als nur eine winzige Tasche als kostenloses Handgepäck erlauben muss. Das Urteil folgt auf eine Klage von Verbraucherschützern. Unterdessen beginnen heute in Brüssel die Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte.
Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) in seinem Rechtsstreit gegen Vueling recht. Die Airline hatte das kostenlose Handgepäck auf eine einzige kleine Tasche mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimeter beschränkt. Das Gericht erklärte diese Praxis für unzulässig und betonte, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreises sei und keine zusätzlichen Gebühren verursachen dürfe, sofern es vernünftige Größen- und Gewichtsgrenzen einhalte.
Laut Urteil muss Vueling künftig neben einem kleinen persönlichen Gegenstand auch ein standardmäßiges Handgepäckstück mit mindestens 115 Zentimetern Gesamtgröße und bis zu zehn Kilogramm Gewicht gestatten. Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte, dass Airlines systematisch Zusatzgebühren für alles verlangen, was über eine minimale Tasche hinausgehe. Sie forderte klare EU-weite Vorschriften, um solche Praktiken zu unterbinden.
Ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air sind noch nicht entschieden. Vor den heutigen Verhandlungen liegen noch keine offiziellen Stellungnahmen der EU-Institutionen zu den geplanten Reformen vor.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Handgepäckregeln umgehend anzupassen. Die Entscheidung könnte auch Einfluss auf die noch anhängigen Verfahren gegen andere Billigfluglinien haben. Die heutigen EU-Gespräche könnten die künftigen Bestimmungen prägen, was Passagiere kostenlos mitnehmen dürfen.






