Volkstrauertag in Arnsberg: Veranstalter müssen Gedenkfeiern bis 9. November anmelden
Ingetraut AustermühleVolkstrauertag in Arnsberg: Veranstalter müssen Gedenkfeiern bis 9. November anmelden
Veranstalter öffentlicher Gedenkfeiern zum Volkstrauertag am 16. November müssen ihre Planungen nun bei den örtlichen Behörden anmelden. Die Stadt Arnsberg hat als Stichtag für alle Einreichungen den 9. November festgelegt. Betroffen sind alle öffentlichen Versammlungen im Stadtgebiet, die an diesem Tag stattfinden sollen.
Die neue Regelung gilt für sämtliche Gedenkveranstaltungen am 16. November. Die Veranstalter müssen dabei zentrale Angaben machen, darunter ihren Namen, das Datum, den Ort, den Beginn sowie den Zweck der Veranstaltung. Eine unterbliebene Anmeldung könnte zu Problemen führen.
Die Meldung kann formlos per E-Mail erfolgen. Die zuständige Adresse für die Registrierung lautet sicherheit-ordnung@ourwebsite. Sowohl das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg als auch die Kreispolizeibehörde Hochsauerland sind für das Verfahren zuständig.
Frist für die Anmeldung ist der 9. November – den Veranstaltern bleibt damit eine Woche Zeit, um die Vorgaben zu erfüllen. Bei fehlender oder unvollständiger Registrierung drohen Verzögerungen oder Einschränkungen. Die Behörden betonen, wie wichtig eine fristgerechte Einreichung ist, um einen reibungslosen Ablauf der Gedenkfeiern zu gewährleisten.






