Stadtrat: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern – doch das letzte Wort hat der neue Rat
Norbert ThiesStadtrat: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern – doch das letzte Wort hat der neue Rat
Drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat sind von der lokalen Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden, eingereicht von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einer AfD-Vertreterin, richteten sich gegen die mathematische Methode zur Verteilung der Sitze. Die Behörden erklärten die Einsprüche wegen unzutreffender rechtlicher Argumente für unzulässig.
Die Einsprüche stammten von den Wahlausschussmitgliedern Michael Kirbach und Anissa Saysay sowie dem AfD-Sprecher Bodo Gilz. Sie zweifelten die Fairness des Sitzberechnungsverfahrens an und forderten eine Überprüfung der Methode. Die Stadtverwaltung entschied jedoch, dass den Einsprüchen die rechtliche Grundlage fehle.
Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats anfechten, wenn sie Fehler vermuten. Der Wahlprüfungsausschuss nimmt zunächst eine Bewertung solcher Beschwerden vor. In diesem Fall stellte die Verwaltung fest, dass die von den Einsprechenden angeführten Satzungen auf die Sitzverteilung keine Anwendung fanden.
Der nächste Schritt liegt nun beim neu gewählten Rat. In der konstituierenden Sitzung beginnt das formelle Prüfverfahren. Die neuen Ratsmitglieder werden dann entscheiden, ob sie die Einsprüche annehmen oder abweisen.
Die Einsprüche sind zwar vorerst abgewiesen, doch die Angelegenheit wird dem neu gebildeten Rat vorgelegt. Eine endgültige Entscheidung fällt nach der konstituierenden Sitzung. Bis dahin bleibt die aktuelle Sitzverteilung bestehen.






