07 June 2026, 12:24

Selbstbestimmungsgesetz: Wie Missbrauchsfälle die Debatte um Geschlechtsänderungen neu entfachen

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: Wie Missbrauchsfälle die Debatte um Geschlechtsänderungen neu entfachen

Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz erleichtert geschlechtliche Eintragsänderungen seit dem 1. November 2024

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Seit dem 1. November 2024 können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag leichter rechtlich ändern. Eine einfache Erklärung beim Standesamt reicht aus – aufwendige Gutachten sind nicht mehr nötig. Bis Ende 2025 hatten bereits über 25.000 Personen von der Neuregelung Gebrauch gemacht, um ihre amtlichen Unterlagen anzupassen.

Das Gesetz sollte den Prozess der Anerkennung des Geschlechts vereinfachen und Hürden wie medizinische oder psychologische Begutachtungen abschaffen. Doch der Verzicht auf strenge Kontrollen hat auch zu unerwarteten Fällen geführt. So nutzte der Neonazi Sven Liebich die Regelung, um seinen Geschlechtseintrag offiziell in Marla-Svenja Liebich ändern zu lassen. Nun pocht er darauf, eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen anzutreten. Sein Antrag wird derzeit geprüft, wobei eine psychologische Stellungnahme in die Entscheidung einfließen soll.

Auch eine Polizistin in Nordrhein-Westfalen versuchte, ihren Geschlechtseintrag zu ändern – angeblich, um bessere Aufstiegschancen zu erhalten. Der Versuch scheiterte, und sie musste später mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Solche Vorfälle haben Befürchtungen geschürt, das Gesetz könnte missbraucht werden.

Drei Ministerinnen haben nun einen Änderungsantrag vorgelegt. Sie schlagen vor, Standesämtern die Möglichkeit zu geben, offensichtliche Missbrauchsfälle abzulehnen. Bisher sieht das Gesetz selbst bei Verdacht auf Täuschung keine explizite Ablehnungsmöglichkeit vor. Die Ministerinnen regen zudem an, strittige Fälle vor Gericht oder eine zentrale Clearingstelle zu bringen. Ziel ist es, das Vertrauen in das Gesetz zu stärken, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung infrage zu stellen.

Standesämter verfügen bereits jetzt über Spielraum, um nachträgliche Korrekturen vorzunehmen. Rückwirkende Berichtigungen von Personenstandsdaten bleiben nach geltendem Recht möglich.

Die geplante Novelle soll Lücken im Selbstbestimmungsgesetz schließen, ohne dessen Kernbestimmungen anzutasten. Wird der Vorschlag angenommen, erhalten Standesämter klarere Befugnisse, betrügerische Änderungen zu blockieren. Fälle wie der von Liebich werden unterdessen weiterhin individuell geprüft – wobei psychologische Einschätzungen eine zentrale Rolle spielen.

Quelle