NRW verschärft Sicherheitsgesetz für psychisch kranke Straftäter und stärkt Nachsorge
Ingetraut AustermühleNRW verschärft das Gesetz nach gewalttätigen Verbrechen durch psychisch Kranke - NRW verschärft Sicherheitsgesetz für psychisch kranke Straftäter und stärkt Nachsorge
Nordrhein-Westfalen führt neues Gesetz zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit ein
Nach schweren Gewalttaten, die mit psychischen Erkrankungen in Verbindung stehen, hat Nordrhein-Westfalen ein neues Gesetz verabschiedet, um die öffentliche Sicherheit zu stärken. Die Reform verschärft die Überwachung von psychisch kranken Personen in Haft und erweitert gleichzeitig die Unterstützung für ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Strengere Regeln für Beurlaubungen und Entlassungen Künftig entscheiden Gerichte über Lockerungen und Entlassungen von Patient:innen. Krankenhäuser dürfen ohne richterliche Genehmigung keine Beurlaubungen von bis zu zehn Tagen mehr gewähren. Stattdessen obliegt es den Amtsgerichten, über alle Freigänge zu entscheiden, um voreilige Entlassungen zu verhindern.
In Ausnahmefällen können die Gerichte die vorläufige Unterbringung um bis zu 24 Stunden verlängern. Zudem haben sie die Befugnis, Beurlaubungen in der Anfangsphase einer Unterbringung zu untersagen oder nur unter Auflagen zu genehmigen. Das Gesetz führt eine strukturierte Unterbrechung der Haft ein, in der die Einnahme von Medikamenten unter ärztlicher Aufsicht sichergestellt wird.
Bessere Vernetzung und Nachsorge Psychiatrische Kliniken, Behörden und Justizvollzugseinrichtungen sind nun zu engerer Zusammenarbeit verpflichtet. Krankenhäuser müssen alle relevanten Informationen nach einer Entlassung an die sozialpsychiatrischen Dienste weitergeben. Zudem sieht das Gesetz vor, in allen 53 Kreisen des Landes kommunale psychiatrische Bündnisse aufzubauen, um präventive Maßnahmen und die Nachsorge zu stärken.
Umfassende Unterstützung für Patient:innen Über die Haftregelungen hinaus adressiert das Gesetz weitere Bedürfnisse der Betroffenen. Künftig erhalten sie Hilfe bei der Schuldenregulierung, Wohnungsvermittlung und sozialen Integration, um Rückfallrisiken nach der Entlassung zu verringern.
Ziel: Lücken schließen, Risiken minimieren Mit der Reform sollen Schwachstellen im System behoben werden – durch strengere gerichtliche Kontrollen und einen besseren Informationsaustausch. Durch erweiterte Unterstützungsnetzwerke und schärfere Regeln bei Beurlaubungen und Entlassungen wollen die Behörden die Sicherheit erhöhen und gleichzeitig den Übergang der Patient:innen zurück in die Gesellschaft erleichtern. Die Änderungen gelten flächendeckend in allen Kreisen Nordrhein-Westfalens.