NRW lockert Vergaberegeln für Schulbücher – mehr Freiheit für Kommunen ab 2026
Raymund LindauNRW lockert Vergaberegeln für Schulbücher – mehr Freiheit für Kommunen ab 2026
Nordrhein-Westfalen reformiert Vergaberegeln für Schulbücher
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine Neuregelung im Kommunalrecht in Kraft, die Gemeinden mehr Spielraum bei der Vergabe von Schulbuchaufträgen einräumt. Die Landesregierung will damit Bürokratie abbauen, indem starre Wertgrenzen gestrichen und Verfahren vereinfacht werden.
Mit der Einführung des neuen Paragrafen § 75a in die Gemeindeordnung wird speziell die unterschwellige Vergabe im Schulbuchsektor reformiert. Anders als bisher sieht die Regelung keine festen Verfahrensvorgaben oder Schwellenwerte vor. Künftig können Kommunen Aufträge bis zu einem Volumen von 216.000 Euro direkt vergeben – ohne die landesweite Unterschwellenvergabeverordnung oder zusätzliche Haushaltsbestimmungen beachten zu müssen.
Grundsätzliche Vergabepflichten bleiben zwar bestehen, doch die konkrete Ausgestaltung können die Gemeinden über eigene Satzungen selbst regeln. Dadurch könnte die Umsetzung in der Praxis je nach Kommune unterschiedlich ausfallen, was noch Unsicherheit über die genauen Auswirkungen mit sich bringt.
Die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels begrüßt die Reform als Schritt zur Entbürokratisierung und zur Stärkung des lokalen Buchhandels. Um Unternehmen auf die Änderungen vorzubereiten, hat der Verband ein Faktenblatt mit den wichtigsten Neuerungen veröffentlicht. Buchhandlungen rät er, sich direkt mit Schulen und Kommunen in Verbindung zu setzen, um über praktikable Beschaffungslösungen zu informieren und diese mitzugestalten.
Für Rückfragen steht Alexander Kleine ([email protected]) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2026 in Kraft und heben die landesweiten Vorgaben für unterschwellige Vergabeverfahren auf. Die Kommunen erhalten damit mehr Gestaltungsfreiheit, doch die endgültige Ausformung hängt von den jeweiligen Satzungen ab. Ziel der Reform ist es, die Beschaffung zu beschleunigen und den Gemeinden mehr Einfluss auf die Vergabe von Schulbuchverträgen zu geben.






