24 April 2026, 18:56

EU-Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung noch auf sich warten lässt

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, wahrscheinlich ein Dokument der Deutschen Bundesrepublik, mit sichtbaren Wasserzeichen unten.

EU-Datengesetz in Deutschland: Warum die Umsetzung noch auf sich warten lässt

Deutschlands Umsetzungsgesetz zum EU-Datengesetz bleibt unvollendet – wichtige Regeln in der Schwebe

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Datengesetz der EU ist seit dem 12. September 2025 in Kraft, doch ohne nationale Gesetzgebung bleibt die Durchsetzung unklar. Nun bereiten sich die Behörden darauf vor, die Aufsichtsverantwortung neu zu verteilen, während Unternehmen mit möglichen Strafen bei Nichteinhaltung konfrontiert sind.

Das EU-Datengesetz gilt zwar bereits seit Wochen, doch Deutschland verfügt immer noch nicht über ein verabschiedetes Umsetzungsgesetz. Der Entwurf, bekannt als Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG), muss zunächst Bundestag und Bundesrat passieren, bevor er am Folgetag in Kraft treten kann. Bis dahin bleibt das Gesetz ein "zahnloser Tiger" – ohne klaren nationalen Rahmen für die Durchsetzung.

Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zentralen Behörde für die Einhaltung des Datengesetzes. Sie erhält erweiterte Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften und übernimmt damit Aufgaben, die bisher bei den Landesdatenschutzbehörden lagen. Gleichzeitig wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Aufsicht über die Compliance im Privatsektor zentralisieren, bleibt jedoch für Verstöße gegen die DSGVO im Rahmen der bestehenden Sanktionsstrukturen zuständig.

Der Gesetzentwurf führt ein gestuftes Bußgeldsystem ein: Leichte Verstöße können Unternehmen bis zu 50.000 Euro kosten, während schwere Vergehen mit Strafen von bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Damit soll die Wirtschaft zu strengeren Standards bei Datenteilung und -schutz gedrängt werden.

Die Durchsetzung des EU-Datengesetzes in Deutschland hängt von der Verabschiedung des DADG ab. Bis dahin müssen Unternehmen mit unklaren Regelungen umgehen – bei gleichzeitiger Gefahr von Sanktionen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, gehen die Aufsichtsaufgaben auf die BNetzA und den BfDI über, die dann die Compliance-Prüfungen und Strafen für die Privatwirtschaft zentral steuern.

Quelle