Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Norbert ThiesElektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend
Die Neuerung soll die Arzneimittelsicherheit verbessern und Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben. Apotheken in Dortmund begrüßen den Schritt bereits als Fortschritt für sichere Verschreibungen.
Die ePA bietet einen besseren Überblick über alle Medikamente, die von verschiedenen Fachärzten verordnet und in Apotheken abgegeben werden. Dadurch lassen sich Fehler reduzieren und gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Patienten profitieren zudem von einer besser abgestimmten Behandlung.
Ab kommendem Jahr tragen Apotheken aktiv zur ePA bei Bisher können Apotheken E-Rezepte und Abgabedaten drei Tage lang über die Gesundheitskarte einsehen. Künftig werden sie nicht nur Zugriff auf die Medikamentenliste der ePA haben, sondern diese auch ergänzen. Wie Ärzte unterliegen Apotheker strengen Datenschutzbestimmungen beim Umgang mit sensiblen Informationen.
Patienten behalten die volle Kontrolle Sie können den Zugriff auf bestimmte Einrichtungen über ihre Krankenkassen-App oder direkt beim Versicherer einschränken. Das System stellt sicher, dass die Daten ausschließlich zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Lebensqualität genutzt werden.
Verpflichtende Einführung ab Oktober 2025 Die ePA wird dann für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verbindlich. Apotheken übernehmen eine aktivere Rolle bei der Medikamentendokumentation – stets unter Wahrung der Vertraulichkeit. Patienten entscheiden selbst, welche Einrichtungen Zugriff auf ihre Daten erhalten, und gewährleisten so sowohl Sicherheit als auch Privatsphäre.






