20 March 2026, 22:28

3-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

Apotheker in weißem Kittel mit einer Flasche in der Hand, während er mit einem Kunden in einer Apotheke spricht.

3-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen des Verdachts auf Betrug zum Nachteil von Krankenkassen in Höhe von fast 3 Millionen Euro vor Gericht verantworten. Im Mittelpunkt steht ein mutmaßlich betrügerisches System mit unnötigen Verordnungen eines teuren Wundverbands, des SymbioInfekt TheraKits, das pro Packung rund 3.400 Euro kostet. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, über einen Zeitraum von zwei Jahren gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben.

Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll das Unternehmen der Krankenschwester den Versicherungen die hochpreisigen Verbände in Rechnung gestellt haben, die angeblich medizinisch nicht erforderlich waren. Dem Apotheker wird vorgeworfen, den Großhandelspreis der Produkte beibehalten zu haben, der Krankenschwester jedoch einen Rabatt von 10 Prozent gewährt zu haben. Insgesamt belief sich der Schaden durch die betrügerischen Erstattungen auf 3,6 Millionen Euro.

Der Apotheker bestreitet, von dem Betrug gewusst zu haben, und erklärt, er habe den Versicherungen vertraut, dass die Abrechnungen korrekt und die Kosten niedriger seien. Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentiert, beide Angeklagten hätten mit krimineller Absicht gehandelt und in mindestens 30 Fällen Betrug begangen.

Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die vollen 3 Millionen Euro zurückzahlen, wobei bereits 900.000 Euro sichergestellt wurden. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden monatliche Rückzahlungen in Höhe von 10.000 Euro festgelegt.

Bisher gibt es keine offizielle Stellungnahme deutscher Gesundheitsbehörden oder Politiker zum SymbioInfekt TheraKit oder ähnlichen teuren Wundbehandlungen. Stattdessen konzentrieren sich die Ermittlungen auf die an der Affäre beteiligten Personen.

Der Prozess dreht sich um die mutmaßliche Zusammenarbeit zwischen der Krankenschwester und dem Apotheker, wobei die Staatsanwaltschaft vorsätzlichen Betrug nachweisen will. Sollte das Gericht gegen die Angeklagten entscheiden, müsste der Apotheker die verbleibenden 2,1 Millionen Euro zurückerstatten. Der Fall unterstreicht die finanziellen Risiken, die mit unkontrollierten Abrechnungspraktiken im Gesundheitswesen verbunden sind.

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